Historische Südtiroler „Böller“, mit denen bei Hochzeiten oder zu Fronleichnam geschossen wurde. Im Jahr 1920 wurden alle „nicht religiösen“ Tiroler Bräuche und das Hissen der Tiroler Fahne in Südtirol verboten, somit auch das „Böllerschießen“.
In der faschistischen Ära ab 1922 wurde vor allem das Hissen der Tiroler Fahne mit strengen Strafen belegt. Die Verbote wurden auch nach dem Zweiten Weltkrieg wieder erlassen und blieben bis Ende der 1960er Jahre aufrecht. Viele BAS-Aktivisten wurden für derartige „Taten“ zu Gefängnisstrafen verurteilt.